Covid 19 und Reisen
Covid 19 und Reisen

Covid 19 und Reisen

Was ist bei Reisen ins Ausland zu beachten?Generell ist festzustellen, dass Reisen in Zeiten einer weltweiten Pandemie nicht frei von Risiko sein können, auch dann nicht, wenn eine Region in Europa aufgrund der aktuellen Inzidenz-Zahlen nicht mehr als Risikogebiet eingestuft wird.Ähnlich wie in Deutschland in der Vergangenheit beobachtbar, ist ein aktuell ruhiges Infektionsgeschehen kein Garant dafür, dass dieses sich auch so fortsetzt. Gerade in jetzt stark besuchten Urlaubsregionen treffen dort Menschen aus allen Teilen Deutschlands und anderen Teilen Europas zusammen, in denen teilweise ein hohes oder ein Virusvariantengeschehen festzustellen ist.Insofern besteht nicht nur theoretisch, sondern rein praktisch eine erhöhte Gefahr sich in einem solchen Gebiet anzustecken. Die vor Ort ermittelte Inzidenz (als Grundlage der Einstufung zum Risikogebiet) zielt ja nicht auf die Touristen, sondern auf das Infektionsgeschehen der örtlichen Bevölkerung.
Eine einmalige Testung der Touristen bei der Einreise führt angesichts der potentiell längeren Infektionszeit nicht zu der notwendigen Sicherheit. Ein Test bei Einreise bildet stets nur den jeweils aktuellen Status ab. Eine Infektion wird gerade zu Beginn der Erkrankung durch den Test nicht sicher identifiziert. Für eine hinreichend sichere Identifikation von Covid-19-Erkrankungen ist eine Beobachtung über einen längeren Zeitraum in Quarantäne notwendig.Eine Erkrankung an Covid-19 wird auch bei der Rückkehr ins Heimatland nicht immer sofort festgestellt werden. Bis zu 14 Tage nach einem negativen PCR Test kann es bei den Virusmutationen noch zu einer Ausprägung einer Covid-19-Infektion kommen.
Zu beachten ist dabei auch, dass die Einstufung zum Risikogebiet oder gar zum Virusmutationsgebiet auch während des Urlaubs erfolgen kann. Entscheidend für die daraus beispielsweise folgende Quarantäne ist dabei der Zeitpunkt Ihrer Rückkehr nach Niedersachsen und nicht der Umstand, dass Sie in ein (zum Zeitpunkt des Urlaubsantritts) „Nicht-Risikogebiet“ gereist sind.
Ebenfalls ist zu beachten, dass mögliche Reiseländer auch ihrerseits Regelungen für die Einreise von deutschen Touristen getroffen haben.

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